Archiv für die Kategorie: 'Verkehrsunfall'


Wird ein Schadenshergang arglistig falsch dargestellt, kann der Versicherungsschutz unter Umständen auch dann entfallen, wenn der Versicherungsschutz bei richtiger Darstellung gegeben wäre.

BildGRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat durch Urteil (Urteil vom 06.06.2013, Az.: 12 U 204/12) in einem Fall entschieden, in dem der Versicherte gegenüber seiner Jagdhaftpflichtversicherung angeben hatte, er habe seine Jagdhunde an der Leine geführt. Die Hunde sollen die Geschädigte mit dieser Leine umgerissen haben, als sie wegen eines Rehes losgejagten. Diesen Sachverhalt gab der Versicherte auch in seiner Klage auf Deckungsschutz an. Während der Anhörung vor dem Landgericht (LG) gab er dann jedoch zu, dass er bei dem Unfall selbst nicht anwesend gewesen sei.

Das LG hat der Klage mangels nachteiliger Auswirkungen auf die Belange der Versicherung stattgegeben. Dieser Entscheidung ist das OLG in der Berufungsinstanz nun entgegengetreten. Das OLG hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass eine Befreiung von der Leistungspflicht seitens der Versicherung dadurch erfolgt sei, dass ein arglistiger Verstoß gegen die wahrheitsgemäße Schadensberichterstattung vorliege. Dieser sei auch noch vorsätzlich. Auch bei einer folgenlosen Obliegenheitsverletzung könne nichts anderes gelten, da eine generelle Gefährdung der Interessen des Versicherers nicht auszuschließen sei. Außerdem bestünde ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers.

Der Kläger soll den Versicherungsschutz jedenfalls durch die arglistige Handlung verwirkt haben. Dies soll auch dann gelten, wenn der Versicherungsschutz bei richtiger Darstellung gegeben wäre.

In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten ist frühzeitige anwaltliche Unterstützung unter Umständen hilfreich, denn bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können beispielsweise Fehler bei der Schadensmeldung und der Einhaltung von Fristen und Formen vermieden werden.

Im Schadensfall berät und vertritt ein im Versicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt den privaten und gewerblichen Versicherungsnehmer in allen zentralen Versicherungssparten. Dieser klärt Deckungs- sowie Regressfragen, das Bestehen einer Versicherung und wie sich dies auf die Haftung auswirkt, überprüft den Versicherungsumfang und mögliche Unterversicherungen.

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wird bestraft, wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalls vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Persona

Sollte bei dem Unfall ein Mensch getötet bzw. nicht nur unerheblich verletzt worden sein oder liegt ein bedeutender Fremdschaden (ca. 1.300,00 EUR) vor, wird in der Regel auch die Fahrerlaubnis entzogen. Die Dauer hierfür beträgt je nach Gerichtsbezirk für einen Ersttäter ca. 1 Jahr. In solchen Fällen beantragt die Staatsanwaltschaft dann regelmäßig, dass die Fahrerlaubnis bereits vorläufig schon vor einer Gerichtsverhandlung entzogen wird.

Viele Anzeigen bezüglich einer Fahrerflucht werden anhand des Nummernschildes erstattet. Entsprechende Zeugen können dann zwar das Fahrzeug beschreiben, nicht aber den Fahrer. Ohne Kenntnis des Fahrers wird es die Justiz aber nicht schaffen, einen Beschuldigten zu überführen, denn aus der Haltereigenschaft darf nicht automatisch auf den Fahrer geschlossen werden.

Wird die Polizei unmittelbar informiert, ermittelt sie die Halteradresse und informiert das zuständige Revier. Daraufhin erwartet in vielen Fällen die Polizei den Fahrer vor seiner Haustür, woraufhin die Fahrereigenschaft beim Unfall feststehen dürfte.
Sollte dies nicht möglich sein, wird regelmäßig der Halter zur Polizei vorgeladen. Obwohl man dieser Ladung dann nicht Folge leisten muss, erscheinen viele Beschuldigte bei der Polizei und geben an, vom Unfall nichts bemerkt zu haben. Damit räumt man jedoch seine Fahrereigenschaft ein, die bis dahin wahrscheinlich noch unbekannt war. Die Angabe, man habe vom Unfall nichts bemerkt, wird in vielen Fällen dann auch als Schutzbehauptung gewertet oder mittels eines Sachverständigengutachtens widerlegt.

Ein weiterer Ermittlungsansatz der Polizei ist die eigene Kfz.-Haftpflichtversicherung. Dieser muss man wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallgeschehen machen, ansonsten riskiert man, dass die Versicherung einen Regress von bis zu 5.000,00 EUR beim Versicherten nehmen kann. Gibt man dort an, der Fahrer gewesen zu sein, kann sich die Polizei dort die Schadensmeldung beschaffen. Stellt sich der Sachverhalt später als Unfallflucht dar, stellt dies aber auch einen Vertragsverstoß dar, bei welchem die Versicherung einen Regress vornehmen kann.
Wichtig für einen Betroffenen ist daher, zum Vorwurf konsequent zu schweigen und einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Nicht empfehlenswert ist es darüber hinaus, sich nachträglich zu stellen, da für eine Straffreiheit in den allermeisten Fällen die Voraussetzungen nicht vorliegen werden.

Sollte sich nach einer Akteneinsicht herausstellen, dass die Fahrereigenschaft doch bewiesen werden kann, ist zu prüfen, ob ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist. Hierzu kann man sich mit dem Geschädigten auf einen Betrag von unter 1.300,00 EUR einigen und den Erhalt des Schadenersatzes von diesem quittieren lassen. Mit einer solchen Quittung kann dann unter Umständen eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld erreicht werden.

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Weitere Informationen zu Themen aus dem Strafrecht und Verkehrsrecht erhalten Sie auf der Internet-Seite der Rechtsanwaltskanzlei Breunig unter http://www.kanzlei-breunig.de.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Breunig in Frankfurt am Main betreut seit Ihrer Gründung schwerpunktmäßig Mandate aus dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht. Dabei werden Privatpersonen sowie Unternehmen aus Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet beraten.
Nur durch eine frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes lassen sich Fehler vermeiden, die ansonsten in einem späteren Verfahren nicht mehr zu beheben sind.

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Wenn Versicherungen nicht zahlen sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen

Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30 Jahren juristischer Erfahrung.

Weitere Informationen eralten Sie unter verkehrsrechtsanwalt-moers.de.

Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es „nur ein Blechschaden“ war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so erneut zum Opfer.

Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin dabei helfen, dass Sie auch all Ihre Schadenspositionen anmelden, und zum anderen führt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes häufig auch zu einer beschleunigten Schadensabwicklung, da die Versicherungen eine Klage vermeiden möchten. Wenn Sie schuldlos in den Unfall verwickelt worden sind, gehören die Rechtsanwaltskosten zum Schaden und müssten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Einen weiteren Überblick über verkehrsrechtlich relevante Themen können Sie auf unserer Homepage verkehrsrechtsanwalt-moers.de erhalten.

Vielen Dank für Ihr Interesse.

Über:

Verkehrsrechtsanwalt Moers
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Die Anwaltskanzlei Dr. Unger aus Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30-jähriger Erfahrung

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