Archiv für die Kategorie: 'Kanzleinews'
seit 1948 ist die Kanzlei Spies Rechtsanwälte in der Königsteiner Str. 139 eine der wichtigsten Adressen in Frankfurt am Main, wenn es um Ihre Rechtsangelegenheiten geht.
Die Rechtsanwaltskanzlei Spies Rechtsanwälte kann auf die Erfahrung einer über 60 Jahre langen Tradition spezialisierter und erfolgreicher Rechtsanwälte und Notare zurückgreifen.
Beginnend mit dem Gründer der Rechtsanwaltskanzlei 1948 mit Rechtsanwalt und Notar Dr. Walther Weyl wurde diese durch Rechtsanwalt Dr. Karl Stöckle später Rechtsanwalt Meinholf Nierhof und Rechtsanwalt Armin Knipfer fortgeführt.
2011 übernahm Rechtsanwältin Katja Eva Spies die gesamte Anwaltschaft in der Königsteiner Straße 139, das Notariat wird von Rechtsanwalt und Notar Armin Knipfer betrieben.
Die Rechtsanwaltskanzlei Spies Rechtsanwälte bietet umfassende Beratung und Vertretung in allen Lebenslagen. Mandanten können sich auf die Kompetenz, fundiertes aktuelles Fachwissen und maximales Engagement des gesamten Teams verlassen. Ob In Fragen des Verkehrs-, Straf-, Vertrags-, Reise-, Arbeits-, Familien-, Miet-, Bau-, Erb-, Medizin-, Arzthaftungs- und Patientenrecht und anderen Rechtsangelegenheiten werden Ihre Anliegen immer ernst genommen, so dass, falls nötig, auch kurzfristig mit Ihnen ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden kann. Durch die gerade erfolgte Gesamtmodernisierung der Kanzleiräume wurde diese dem Zeitgeist angepasst, sodass es gelang, die Grundzüge und Erfahrung der traditionellen Rechtsanwaltskanzlei mit neuen innovativen Ideen und modernster Technik zu kombinieren.
Die Rechtsanwaltskanzlei verfügt über eigene Parkplätze im Hof, sodass Sie die Beratungstermine bequem wahrnehmen können.
weitere Infos über die Spies Rechtsanwälte erhalten Sie auch auf deren Homepage unter:
www.spies-rechtsanwaelte.com
sowie auf deren Facebook Seite unter:
www.facebook.com/SpiesRecht
Über:
Spies Rechtsanwälte
Frau Katja Eva Spies
Königsteiner Straße 139
65929 Frankfurt am Main
Deutschland
fon ..: (069) 36 00 69 – 0
fax ..: (069) 36 00 69 – 1
web ..: http://www.spies-rechtsanwaelte.com
email : info@spies-rechtsanwaelte.com
Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main
Pressekontakt:
EDVService24.com – Abteilung Internet Medien
Herr Daniel Böhm
Postfach 1170
65837 Sulzbach (Taunus)
fon ..: 06196-92143-75
web ..: http://www.edvservice24.com
email : info@edvservice24.com
Marc Ströbele, Fachanwalt in Frankfurt am Main, ist als Notar zugelassen worden. Sein Schwerpunkt als Rechtsanwalt liegt in den Bereichen Familien- und Erbrecht.
Frankfurt, 26.09.2012 – Beratung, Rechtsbeistand und Beurkundungen sind das Portfolio, das Marc Ströbele, Fachanwalt in Frankfurt am Main, seinen Mandanten kompetent bietet. Mit der Zulassung als Notar erreicht Ströbele nun eine Doppelqualifikation und damit die Serviceleistungen für seine Mandanten.
Im Rahmen der freien Notarwahl übt Ströbele innerhalb seines Amtsbereichs Urkundstätigkeiten aus. Beratungen in Bezug auf das Erb- und Familienrecht sowie Beurkundungen und das Anfertigen von Urkundsentwürfen liegen in der Expertise des Frankfurter Fachanwalts.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt berät und vertritt Ströbele gerichtlich und außergerichtlich, in streitigen wie in einvernehmlichen oder vermittelnden Fällen. Dazu zählen beispielsweise Ehescheidungen, der Rentenausgleich, Unterhalt für Ehegatten, nichteheliche Lebenspartner und Kinder, der Zugewinnausgleich sowie die Vermögensteilung außerhalb vom Güterrecht, Sorge- und Umgangsrecht, das Teilen des Hausrats, die Beratung zu den Rechten an der ehelichen Wohnung oder dem Haus, das Gestalten von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen, Prozessrecht und -statistik,
Steuer- und Sozialrecht, Versicherungen bei einer Trennung oder Scheidung sowie das Erbrecht. Dem Erbrecht werden beispielsweise unterstellt: Das Gestalten, Prüfen und Auslegen von Erbverträgen und Testamenten sowie lebenszeitige Vermögensübertragungen, der komplexe Bereich Unternehmensnachfolge, das Geltendmachen und Abwehren von Vermächtnisansprüchen und Pflichtteilsansprüchen, das Ermitteln eines Nachlasses, wenn der Erbfall eingetreten ist, oder auch Testamentsvollstreckungen. Ströbele unterstützt weiter beim Verwalten von Erbengemeinschaften, vermittelt bei etwaigen Auseinandersetzungen unter Miterben, tritt für seine Mandanten ein, wenn es um das Ausschließen oder Beschränken von Haftungsfällen beim Erben geht und berät im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht.
Als Notar agiert Ströbele in unabhängiger und unparteiischer Position. In der Ausgewogenheit bei Vertragsgestaltungen und der umfassenden Beratung der beteiligten Parteien liegt sein Fokus. Ströbele vertritt in seiner Rolle als Notar – entgegen seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Familien- und Erbrecht – nicht eine Partei, sondern sorgt als unabhängiger Sachwalter für rechtssichere und auf allen Seiten ausgewogene Vertragsgestaltungen. Als Beratender und Mitwirkender ist mit einer notariellen Beurkundung von Ströbele Rechtssicherheit für jeglichen Rechtsverkehr gewährleistet.
Beteiligte werden durch den Frankfurter Notar zu Ergebnissen geführt, die als Garant dafür dienen, jedem sein Recht gleichermaßen zu sichern – mit Brief und Siegel.
Weitere Informationen im Internet unter http://www.stroebele-rechtsanwalt.de
Über:
Rechtsanwalt und Notar Marc Ströbele
Herr Marc Ströbele
Beethovenstraße 65
60325 Frankfurt am Main
Deutschland
fon ..: 069 959626-0
web ..: http://www.stroebele-rechtsanwalt.de
email : kluender@ffm-x.de
Als in Frankfurt am Main zugelassener Notar und Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, berate und vertrete ich Sie kompetent und erfahren in allen Bereichen des Erbrechts sowie der angrenzenden Rechtsgebiete, gerichtlich ebenso wie außergerichtlich, streitig ebenso wie einvernehmlich und vermittelnd.
Pressekontakt:
ffm crossmedia
Herr Andreas Klünder
Mörfelder Landstraße 109
60598 Frankfurt am Main
fon ..: 069 48005310
web ..: http://www.ffm-crossmedia.de
email : contact@ffm-x.de
Wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wird bestraft, wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalls vom Unfallort entfernt, ohne zuvor den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung seiner Persona
Sollte bei dem Unfall ein Mensch getötet bzw. nicht nur unerheblich verletzt worden sein oder liegt ein bedeutender Fremdschaden (ca. 1.300,00 EUR) vor, wird in der Regel auch die Fahrerlaubnis entzogen. Die Dauer hierfür beträgt je nach Gerichtsbezirk für einen Ersttäter ca. 1 Jahr. In solchen Fällen beantragt die Staatsanwaltschaft dann regelmäßig, dass die Fahrerlaubnis bereits vorläufig schon vor einer Gerichtsverhandlung entzogen wird.
Viele Anzeigen bezüglich einer Fahrerflucht werden anhand des Nummernschildes erstattet. Entsprechende Zeugen können dann zwar das Fahrzeug beschreiben, nicht aber den Fahrer. Ohne Kenntnis des Fahrers wird es die Justiz aber nicht schaffen, einen Beschuldigten zu überführen, denn aus der Haltereigenschaft darf nicht automatisch auf den Fahrer geschlossen werden.
Wird die Polizei unmittelbar informiert, ermittelt sie die Halteradresse und informiert das zuständige Revier. Daraufhin erwartet in vielen Fällen die Polizei den Fahrer vor seiner Haustür, woraufhin die Fahrereigenschaft beim Unfall feststehen dürfte.
Sollte dies nicht möglich sein, wird regelmäßig der Halter zur Polizei vorgeladen. Obwohl man dieser Ladung dann nicht Folge leisten muss, erscheinen viele Beschuldigte bei der Polizei und geben an, vom Unfall nichts bemerkt zu haben. Damit räumt man jedoch seine Fahrereigenschaft ein, die bis dahin wahrscheinlich noch unbekannt war. Die Angabe, man habe vom Unfall nichts bemerkt, wird in vielen Fällen dann auch als Schutzbehauptung gewertet oder mittels eines Sachverständigengutachtens widerlegt.
Ein weiterer Ermittlungsansatz der Polizei ist die eigene Kfz.-Haftpflichtversicherung. Dieser muss man wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallgeschehen machen, ansonsten riskiert man, dass die Versicherung einen Regress von bis zu 5.000,00 EUR beim Versicherten nehmen kann. Gibt man dort an, der Fahrer gewesen zu sein, kann sich die Polizei dort die Schadensmeldung beschaffen. Stellt sich der Sachverhalt später als Unfallflucht dar, stellt dies aber auch einen Vertragsverstoß dar, bei welchem die Versicherung einen Regress vornehmen kann.
Wichtig für einen Betroffenen ist daher, zum Vorwurf konsequent zu schweigen und einen Rechtsanwalt mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Nicht empfehlenswert ist es darüber hinaus, sich nachträglich zu stellen, da für eine Straffreiheit in den allermeisten Fällen die Voraussetzungen nicht vorliegen werden.
Sollte sich nach einer Akteneinsicht herausstellen, dass die Fahrereigenschaft doch bewiesen werden kann, ist zu prüfen, ob ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist. Hierzu kann man sich mit dem Geschädigten auf einen Betrag von unter 1.300,00 EUR einigen und den Erhalt des Schadenersatzes von diesem quittieren lassen. Mit einer solchen Quittung kann dann unter Umständen eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld erreicht werden.
Über:
Rechtsanwaltskanzlei Breunig, Frankfurt am Main
Herr Martin Breunig
Kaiserstraße 37
60329 Frankfurt
Deutschland
fon ..: 069 / 299208690
fax ..: 069/ 2992086969
web ..: http://www.kanzlei-breunig.de
email : info(at)kanzlei-breunig.de
Weitere Informationen zu Themen aus dem Strafrecht und Verkehrsrecht erhalten Sie auf der Internet-Seite der Rechtsanwaltskanzlei Breunig unter http://www.kanzlei-breunig.de.
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Martin Breunig in Frankfurt am Main betreut seit Ihrer Gründung schwerpunktmäßig Mandate aus dem Strafrecht und dem Verkehrsrecht. Dabei werden Privatpersonen sowie Unternehmen aus Frankfurt und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet beraten.
Nur durch eine frühzeitige Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwaltes lassen sich Fehler vermeiden, die ansonsten in einem späteren Verfahren nicht mehr zu beheben sind.
Pressekontakt:
Rechtsanwaltskanzlei Breunig, Frankfurt am Main
Herr Martin Breunig
Kaiserstraße 37
60329 Frankfurt
fon ..: 069 / 299208690
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email : info(at)kanzlei-breunig.de