Archiv für die Kategorie: 'Fahrerlaubnisrecht'


Führerschein auf Probe auch für 17-Jährige

12. November 2013 PM-Ersteller

Gerichtsurteil zur Probezeitregelung

Fahranfänger erhalten den Führerschein zunächst nur auf Probe. Damit soll das weit über dem Durchschnitt liegende Unfallrisiko gemindert werden. Kommt es während der zweijährigen Probezeit zu Verkehrsverstößen, wird ein Aufbauseminar fällig, das einen rücksichtsvolleren Fahrstil vermitteln soll. Das gilt auch für 17-jährige Jugendliche, die noch in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (1 A 92/11) weist die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), hin.

Geklagt hatte ein 17-jähriger Jugendlicher, der eine rote Ampel überfahren hatte. Da es sich dabei um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß handelte, ordnete die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Der junge Mann war jedoch der Ansicht, dass die Probezeitregelung nicht für 17-jährige Fahranfänger gelte, die nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren dürften. In solchen Fällen sei ein Aufbauseminar unnötig. Damit kam er aber vor dem Verwaltungsgericht nicht durch. Laut Gericht gilt die Probezeitregelung für alle Fahranfänger. Bei dem zu besuchenden Seminar handle es sich auch um keine Strafe. Vielmehr verfolge es den Zweck, künftigen Verkehrsverstößen von Fahranfängern vorzubeugen. Es handle sich somit um eine präventive Maßnahme, um das Unfallrisiko zu mindern.

Über:

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Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ,,Der Vorsorge-Spezialist“ für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.

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In unserer Zeit ist Mobilität von enormer Bedeutung- der Verlust der Fahrerlaubnis kann existensbedrohend sein. Daher sollte im Einzelfall mit anwaltlicher Hilfe um die Fahrerlaubnis gekämpft werden.

BildIn Zeiten, in denen viele Menschen eine Arbeitsstelle haben, die oft mehr als 20, 30, oder gar 50 Kilometer von Ihrem Wohnort entfernt ist, kommt dem Führerschein eine ganz besondere Bedeutung zu. Denn ohne ihn ist es oft nicht möglich, den Arbeitsplatz in zumutbarer Zeit zu erreichen. Dies gilt umsomehr dort, wo die öffentlichen Verkehrsmittel nicht in einer solchen Regelmäßigkeit fahren, dass sie einen geeigneten Ersatz für das eigene Kfz darstellen könnten. Daher ist der Führerschein für viele Menschen extrem wichtig. Wenn dann ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen, sollten sich die Betroffenen durch einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beraten und gegebenenfalls auch vertreten lassen. Wer viel fährt sollte auch eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht abschließen, um im Ernstfall ohne finanzielles Risiko alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu können. Eine Rechtsschutzversicherung nur für den Bereich des Verkehrsrechts ist oft für weniger als 100 Euro zu bekommen. Wenn Sie dann einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht beauftragt haben, wird dieser versuchen, alles ihm mögliche zu veranlassen, um den Entzug der Fahrerlaubnis zu verhindern bzw.- wenn dies nicht möglich sein sollte- eine möglichst kurzweilige Entziehung zu erreichen. Geeignete Rechtsanwälte für Verkehrsrecht können Sie bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer in Erfahrung bringen.

Über:

Anwaltskanzlei Dr. Unger
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Haagstr. 10
47441 Moers
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fon ..: 02841/3911929
web ..: http://www.verkehrsrechtsanwalt-moers.de
email : kanzlei@ra-drunger.de

Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht direkt gegenüber dem Amtsgericht in Moers gelegen. Über 30 Jahre juristische Erfahrung. Kanzlei im Herzen von Moers. Verkehrsrechtskanzlei u.a. für Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall.
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2013 werden europaweit nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. Dies sorgt bei vielen Autofahrern für Ratlosigkeit. Die Webseite http://dein-eu-fuehrerschein.de bringt Licht ins Dunkel.

Bielefeld, 17. Oktober 2012 – Bereits am 1. Juli 1996 ist die EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Sie wurde am 1. Januar 1990 in deutsches Recht umgesetzt. Seitdem wird an alle Fahranfänger generell nur noch der neue EU Führerschein im Scheckkartenformat ausgegeben. Bei Besitzern von alten Papierführerscheinen trug diese Veränderung zu teilweise großer Verwirrung bei, denn auch die deutsche Fahrklasseneinteilung wurde europaweit standardisiert.

Besitzt man nach wie vor einen alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein, empfiehlt es sich, diesen umzutauschen. Zum Umtausch gezwungen sind Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr und jeder, der einen Internationalen Führerschein beantragen möchte.

Für alle anderen besteht bis 2033 keine Umtauschpflicht, doch können sich bei Reisen mit dem Auto in EU Länder durchaus Probleme ergeben. Grundsätzlich sind zwar auch die alten Führerscheine in der gesamten EU gültig, doch gerade bei Polizeikontrollen können ein altes Foto oder unleserliche Angaben zu unangenehmen Schwierigkeiten führen. Auch bei der Anmietung von Fahrzeugen im Ausland kann es zu Komplikationen kommen. Zudem ist der neue Kartenführerschein robust und kompakt.

Ab dem 19.1.2013 werden nun europaweit nur noch einheitliche EU-Führerscheine ausgestellt. Dies wurde in der dritten Führerscheinrichtlinie der EU 2006 festgesetzt. Diese neuen EU Führerscheine bringen eine weitere Änderung mit sich. Waren früher die Führerscheine unbeschränkt gültig, verfügen diese ab 2013 nur noch über eine Gültigkeit von 15 Jahren. Ziel ist es, Führerschein EUweit einheitlich und zudem fälschungssicher zu machen. Im Klartext heißt das, dass Führerscheine alle 15 Jahre verlängert werden müssen. Hierbei fällt jedes Mal eine Gebühr von rund 24 Euro an. Ein Gesundheitscheck muss bei einer Verlängerung nicht durchgeführt werden.

Diese Regelung gilt allerdings nur für Führerscheine, die nach dem 19.1.2013 beantragt wurden. Beantragt man seinen neuen Führerschein vor diesem Datum, ist eine Verlängerung erst 2033 erforderlich. Unberührt hiervon bleiben auf fünf Jahre befristete EU-Kartenführerscheine der Lkw- oder Busklassen. Es macht also aus vielerlei Gründen Sinn, seinen alten Führerschein jetzt in einen neuen EU Führerschein einzutauschen. Einen EU Führerschein beantragen ist einfach und kostet im Augenblick rund 24 EURO.

Insgesamt sorgten die unzähligen Abänderungen und Neueinführungen bei der breiten Bevölkerung für Verwirrung. Die neuesten Änderungen, die im Januar 2013 in Kraft treten, machen das Thema EU Führerschein noch um ein weiteres undurchsichtiger. Der Blog http://dein-eu-fuehrerschein.de hat sich zur Aufgabe gemacht, mit Unklarheiten aufzuräumen. Hier erfahren Sie alles rund um den EU Führerschein. Vom EU Führerschein beantragen bis hin zur neuen EU Fahrklasseneinteilung. Die Seite ist eine große Hilfe für alle, die in einfachen Worten erfahren möchten, was der neue EU Führerschein tatsächlich mit sich bringt. Jede Neugikeit rund um den EU Führerschein wird auf dem Blog veröffentlicht und in leicht verständlichen Worten erklärt.

Über:

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Die Webseite http://dein-eu-fuehrerschein.de ist eine umfassende Plattform zum Thema EU Führerschein. Sie richtet sich an alle, die bezüglich des neuen EU Führerscheins Fragen haben, bietet Antworten und klärt Irrtümer auf.

,,Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“

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