2013 werden europaweit nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. Dies sorgt bei vielen Autofahrern für Ratlosigkeit. Die Webseite http://dein-eu-fuehrerschein.de bringt Licht ins Dunkel.
Bielefeld, 17. Oktober 2012 – Bereits am 1. Juli 1996 ist die EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten. Sie wurde am 1. Januar 1990 in deutsches Recht umgesetzt. Seitdem wird an alle Fahranfänger generell nur noch der neue EU Führerschein im Scheckkartenformat ausgegeben. Bei Besitzern von alten Papierführerscheinen trug diese Veränderung zu teilweise großer Verwirrung bei, denn auch die deutsche Fahrklasseneinteilung wurde europaweit standardisiert.
Besitzt man nach wie vor einen alten grauen oder rosafarbenen Papierführerschein, empfiehlt es sich, diesen umzutauschen. Zum Umtausch gezwungen sind Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr und jeder, der einen Internationalen Führerschein beantragen möchte.
Für alle anderen besteht bis 2033 keine Umtauschpflicht, doch können sich bei Reisen mit dem Auto in EU Länder durchaus Probleme ergeben. Grundsätzlich sind zwar auch die alten Führerscheine in der gesamten EU gültig, doch gerade bei Polizeikontrollen können ein altes Foto oder unleserliche Angaben zu unangenehmen Schwierigkeiten führen. Auch bei der Anmietung von Fahrzeugen im Ausland kann es zu Komplikationen kommen. Zudem ist der neue Kartenführerschein robust und kompakt.
Ab dem 19.1.2013 werden nun europaweit nur noch einheitliche EU-Führerscheine ausgestellt. Dies wurde in der dritten Führerscheinrichtlinie der EU 2006 festgesetzt. Diese neuen EU Führerscheine bringen eine weitere Änderung mit sich. Waren früher die Führerscheine unbeschränkt gültig, verfügen diese ab 2013 nur noch über eine Gültigkeit von 15 Jahren. Ziel ist es, Führerschein EUweit einheitlich und zudem fälschungssicher zu machen. Im Klartext heißt das, dass Führerscheine alle 15 Jahre verlängert werden müssen. Hierbei fällt jedes Mal eine Gebühr von rund 24 Euro an. Ein Gesundheitscheck muss bei einer Verlängerung nicht durchgeführt werden.
Diese Regelung gilt allerdings nur für Führerscheine, die nach dem 19.1.2013 beantragt wurden. Beantragt man seinen neuen Führerschein vor diesem Datum, ist eine Verlängerung erst 2033 erforderlich. Unberührt hiervon bleiben auf fünf Jahre befristete EU-Kartenführerscheine der Lkw- oder Busklassen. Es macht also aus vielerlei Gründen Sinn, seinen alten Führerschein jetzt in einen neuen EU Führerschein einzutauschen. Einen EU Führerschein beantragen ist einfach und kostet im Augenblick rund 24 EURO.
Insgesamt sorgten die unzähligen Abänderungen und Neueinführungen bei der breiten Bevölkerung für Verwirrung. Die neuesten Änderungen, die im Januar 2013 in Kraft treten, machen das Thema EU Führerschein noch um ein weiteres undurchsichtiger. Der Blog http://dein-eu-fuehrerschein.de hat sich zur Aufgabe gemacht, mit Unklarheiten aufzuräumen. Hier erfahren Sie alles rund um den EU Führerschein. Vom EU Führerschein beantragen bis hin zur neuen EU Fahrklasseneinteilung. Die Seite ist eine große Hilfe für alle, die in einfachen Worten erfahren möchten, was der neue EU Führerschein tatsächlich mit sich bringt. Jede Neugikeit rund um den EU Führerschein wird auf dem Blog veröffentlicht und in leicht verständlichen Worten erklärt.
Über:
Lechelt – WebDesign
Herr Mirko Lechelt
Detmolder Str. 101
33604 Bielefeld
Deutschland
fon ..: 0176/63369359
fax ..: 0521/94976360
web ..: http://dein-eu-fuehrerschein.de
email : m.lechelt@lechelt-webdesign.de
Die Webseite http://dein-eu-fuehrerschein.de ist eine umfassende Plattform zum Thema EU Führerschein. Sie richtet sich an alle, die bezüglich des neuen EU Führerscheins Fragen haben, bietet Antworten und klärt Irrtümer auf.
,,Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
Pressekontakt:
Lechelt – WebDesign
Herr Mirko Lechelt
Detmolder Str 191
33604 Bielefeld
fon ..: 0176/63369359
web ..: http://www.lechelt-webdesign.de
email : m.lechelt@lechelt-webdesign.de