Gerichtsurteil zur Probezeitregelung
Fahranfänger erhalten den Führerschein zunächst nur auf Probe. Damit soll das weit über dem Durchschnitt liegende Unfallrisiko gemindert werden. Kommt es während der zweijährigen Probezeit zu Verkehrsverstößen, wird ein Aufbauseminar fällig, das einen rücksichtsvolleren Fahrstil vermitteln soll. Das gilt auch für 17-jährige Jugendliche, die noch in Begleitung eines Erwachsenen fahren. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen (1 A 92/11) weist die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), hin.
Geklagt hatte ein 17-jähriger Jugendlicher, der eine rote Ampel überfahren hatte. Da es sich dabei um einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß handelte, ordnete die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Der junge Mann war jedoch der Ansicht, dass die Probezeitregelung nicht für 17-jährige Fahranfänger gelte, die nur in Begleitung eines Erwachsenen fahren dürften. In solchen Fällen sei ein Aufbauseminar unnötig. Damit kam er aber vor dem Verwaltungsgericht nicht durch. Laut Gericht gilt die Probezeitregelung für alle Fahranfänger. Bei dem zu besuchenden Seminar handle es sich auch um keine Strafe. Vielmehr verfolge es den Zweck, künftigen Verkehrsverstößen von Fahranfängern vorzubeugen. Es handle sich somit um eine präventive Maßnahme, um das Unfallrisiko zu mindern.
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Wüstenrot & Württembergische – Der Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ,,Der Vorsorge-Spezialist“ für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
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Kein Versicherungsschutz bei arglistiger Täuschung über Schadenshergang – Versicherungsrecht
8. Oktober 2013 PM-ErstellerWird ein Schadenshergang arglistig falsch dargestellt, kann der Versicherungsschutz unter Umständen auch dann entfallen, wenn der Versicherungsschutz bei richtiger Darstellung gegeben wäre.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat durch Urteil (Urteil vom 06.06.2013, Az.: 12 U 204/12) in einem Fall entschieden, in dem der Versicherte gegenüber seiner Jagdhaftpflichtversicherung angeben hatte, er habe seine Jagdhunde an der Leine geführt. Die Hunde sollen die Geschädigte mit dieser Leine umgerissen haben, als sie wegen eines Rehes losgejagten. Diesen Sachverhalt gab der Versicherte auch in seiner Klage auf Deckungsschutz an. Während der Anhörung vor dem Landgericht (LG) gab er dann jedoch zu, dass er bei dem Unfall selbst nicht anwesend gewesen sei.
Das LG hat der Klage mangels nachteiliger Auswirkungen auf die Belange der Versicherung stattgegeben. Dieser Entscheidung ist das OLG in der Berufungsinstanz nun entgegengetreten. Das OLG hat die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass eine Befreiung von der Leistungspflicht seitens der Versicherung dadurch erfolgt sei, dass ein arglistiger Verstoß gegen die wahrheitsgemäße Schadensberichterstattung vorliege. Dieser sei auch noch vorsätzlich. Auch bei einer folgenlosen Obliegenheitsverletzung könne nichts anderes gelten, da eine generelle Gefährdung der Interessen des Versicherers nicht auszuschließen sei. Außerdem bestünde ein erhebliches Verschulden des Versicherungsnehmers.
Der Kläger soll den Versicherungsschutz jedenfalls durch die arglistige Handlung verwirkt haben. Dies soll auch dann gelten, wenn der Versicherungsschutz bei richtiger Darstellung gegeben wäre.
In versicherungsrechtlichen Angelegenheiten ist frühzeitige anwaltliche Unterstützung unter Umständen hilfreich, denn bereits bei der ersten Rückfrage des Versicherers nach Eingang des Leistungsantrages, müssen die Weichen für die Durchsetzung der berechtigten Ansprüche richtig gestellt werden. So können beispielsweise Fehler bei der Schadensmeldung und der Einhaltung von Fristen und Formen vermieden werden.
Im Schadensfall berät und vertritt ein im Versicherungsrecht tätiger Rechtsanwalt den privaten und gewerblichen Versicherungsnehmer in allen zentralen Versicherungssparten. Dieser klärt Deckungs- sowie Regressfragen, das Bestehen einer Versicherung und wie sich dies auf die Haftung auswirkt, überprüft den Versicherungsumfang und mögliche Unterversicherungen.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
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Schon bald machen wieder Nebel, Schnee und Glatteis Autofahrern das Leben schwer.
Wer seinen Wagen jedoch früh genug für die kalte Jahreszeit fit macht, muss sich beim ersten Schneefall keine Sorgen machen. Die Württembergische Versicherung, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), zeigt, welche Maßnahmen Autofahrer vor dem Wintereinbruch an ihrem Fahrzeug vornehmen sollten.
Um auch bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch sowie Eis- und Reifglätte mit dem Auto sicher unterwegs zu sein, schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) besondere Reifen vor. Das können spezielle Winterreifen, Allwetter- oder Ganzjahresreifen sein – erkennbar sind sie an der M+S-Kennzeichnung für Matsch und Schnee. Winterreifen, die älter als sechs Jahre sind oder eine geringere Profiltiefe als 4 mm aufweisen, sollten nicht mehr aufgezogen werden. Zu alte oder abgefahrene Reifen verfügen auf schneebedeckter Fahrbahn unter Umständen nicht mehr über ausreichend Bodenhaftung.
Falsche Bereifung kostet mindestens 40 Euro und einen Punkt in Flensburg
Es gibt zwar keinen vorgeschriebenen Stichtag, bis zu dem Winterreifen aufgezogen werden müssen. Trotzdem sind Autofahrer, die die oft genannte O-Regel befolgen – also von Oktober bis Ostern mit Winterreifen fahren – gut beraten. Wer bei winterlichen Wetterverhältnissen ohne die spezielle Bereifung unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Behindert ein Autofahrer dadurch den Verkehr, beträgt das Bußgeld sogar 80 Euro. Kommt es zum Unfall, kann es erhebliche Leistungskürzungen der Kfz-Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit geben. In der Regel schützt davor ein Premium-Tarif, der auch auf diese Weise entstandene Schäden abdeckt.
Neben der Bereifung ist auch die Kontrolle der Scheibenwischanlage unausweichlich. Spröde Gummilippen der Wischerblätter können bei Schneematsch und Salzwasser Schlieren auf der Scheibe bilden, die die Sicht beinträchtigen. Deshalb empfiehlt es sich, sie rechtzeitig auszutauschen. Für eine klare Sich sollten Autofahrer zudem immer ausreichend Scheibenwaschwasser eingefüllt haben. Das Mischen mit geeignetem Frostschutzmittel verhindert das Festfrieren auf der Scheibe.
Vereisung mit Essig vorbeugen
Damit die Windschutzscheibe über Nacht nicht vereist, kann ein großes Handtuch oder Laken darüber gespannt werden. Bei den übrigen Scheiben hilft zum Beispiel ein Gemisch aus drei Teilen Essig und einem Teil Wasser. Wird die Essig-Wasser-Lösung mithilfe eines Zerstäubers über die vereiste Scheiben gesprüht, fällt das Kratzen anschließend viel leichter. Das Gemisch kann auch schon abends auf die Scheiben aufgesprüht werden, um der Eisbildung über Nacht vorzubeugen.
Wichtig ist, immer darauf zu achten, dass die freie Sicht des Fahrers durch die Scheiben gewährleistet ist. Laut StVO genügt es nicht, nur ein kleines Sichtfenster frei zu machen. Wer dabei erwischt wird, wie er mit zugefrorenen Scheiben fährt, muss mit einem Bußgeld zwischen zehn und 35 Euro rechnen.
Zudem sollten Autofahrer darauf achten, regelmäßig Scheinwerfer und Heckleuchten zu reinigen. Beim winterlichen Schmuddelwetter bildet sich schon nach wenigen Kilometern ein Schmutzfilm auf den Scheinwerfern, der die Sichtweite deutlich verschlechtern kann.
Türdichtungen und -schlösser frostsicher machen
Türdichtungen können zum Beispiel mit Glyzerin oder Silikon frostsicher gemacht werden. So wird verhindert, dass die Gummilippen am Blech festfrieren. Bei entsprechenden Temperaturen können es sich Autofahrer mit Türschlossenteiser in der Jackentasche, zum Beispiel einem Grafitspray, einfach machen. Will der Fahrer den Enteiser direkt am Auto aufbewahren, bietet sich die Tankklappe an – im Handschuhfach nutzt er nichts.
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Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist ,,Der Vorsorge-Spezialist“ für die vier Bausteine moderner Vorsorge: Absicherung, Wohneigentum, Risikoschutz und Vermögensbildung. Im Jahr 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart die Geschäftsfelder BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen und bietet auf diese Weise jedem Kunden die Vorsorgelösung, die zu ihm passt. Die rund sechs Millionen Kunden der W&W-Gruppe schätzen die Service-Qualität, die Kompetenz und die Kundennähe von rund 8.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Innendienst und 6.000 Außendienst-Partnern. Dank eines weiten Netzes aus Kooperations- und Partnervertrieben sowie Makler- und Direkt-Aktivitäten kann die W&W-Gruppe mehr als 40 Millionen Menschen in Deutschland erreichen. Die W&W-Gruppe setzt auch künftig auf Wachstum und hat sich bereits heute als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
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