Ein Motorschaden gehört mit Sicherheit zu den schlimmsten Schäden am Auto und kostet viel Geld. In solch einem Fall ist es wichtig, eine gute Werkstatt zu finden und Geld zu sparen.
Ein Motorschaden ist für jeden Autobesitzer mit der schlimmste Schaden, den er an seinem Auto haben kann. Dieser Schaden erfordert nicht nur eine aufwendige Reparatur, sondern kostet auch je nach Schadensursache, eine Menge Geld, dass man nicht einfach mal so auf der Seite hat. Wenn von einem Motorschaden gesprochen wird, so handelt es sich hier um den Verlust von Eigenschaften des Motors oder der kompletten Funktionsfähigkeit des Motors. Zum einen kann ein Motorschaden als sogenannter Primärschaden, das heißt durch ein betroffenes Bauteil des Motors entstehen, oder zum anderen durch ein externen Bauteil verursacht werden. In diesem Fall würde sich dessen Schaden oder eine Fehlfunktion auf den Motor auswirken und zum Motorschaden führen.
Die notwendige Reparaturen kann sehr teuer sein, da sie in der Regel sehr aufwendig ist. Reparaturpilot.de ist hier aber nicht nur bei der Vermittlung einer qualifizierten Werkstatt behilflich, sondern hilft seinen Kunden auch, bei dieser anfallenden Reparatur Geld zu sparen. Reparaturpilot.de bietet als besonderen Service eine Überprüfung des Kostenvoranschlags an. Das bedeutet, dass der Kunde sich in der Werkstatt seiner Wahl einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Motorschadens geben lassen kann. Dieser Kostenvoranschlag wiederum kann dann bei Reparaturpilot eingereicht werden. Deren Experten prüfen diesen Kostenvoranschlag nun auf das Genaueste und entscheiden dann, ob es sich hier um ein gutes und für den Kunden zufriedenstellendes Angebot handelt. Auf diese Weise vermeidet der Kunde, dass er eine überhöht teure Reparatur durchführen lässt und kann dadurch in vielen Fällen sehr viel Geld sparen. Dieser Service von reparaturpilot.de ist für seine Kunden natürlich kostenlos.
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reparaturpilot.de
Herr Emil Cete
Hustadtring 35
44801 Bochum
Deutschland
fon ..: +49 180 55552424
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Reparaturpilot.de richtet sich an alle Besitzer eines Fahrzeugs, die auf der Suche nach einer guten Werkstatt sind. Das Unternehmen vermittelt für den Kunden gute und seriöse sowie qualifizierte Werkstätten und ist bei der Suche in der näheren Umgebung behilflich. Reparaturpilot.de möchte allen Fahrzeugbesitzern helfen, bei einer Reparaturen am Fahrzeug nicht nur eine zufriedenstellende Reparatur zu bekommen, sondern dabei auch noch Geld zu sparen. Neben diesem Service bietet Reparaturpilot aber auch noch viele weitere sehr gute Services an, von denen jeder profitieren kann.
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Ein dienstlicher Pkw, der dem Arbeitgeber auch für private Zwecke überlassen worden ist, ist im Einzelfall an den Arbeitsgeber im Falle einer Arbeitsfreistellung zurückzugeben.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 21.03.2012 (Az. 5 AZR 651/10), dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam sei, die regelt, dass ein Arbeitnehmer einen privat genutzten Dienstwagen für den Fall der Freistellung zurückgeben müsse.
In dem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall stritten sich die Parteien über einen Entschädigungsanspruch für die entgangene Nutzung eines Dienstwagens im privaten Bereich. Die Parteien hätten im Arbeitsvertrag folgende Klausel vereinbart: ,,Im Falle einer Kündigung ist X berechtigt, den Mitarbeiter von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Weiterzahlung der Bezüge freizustellen.“ Ferner sei vereinbart worden, dass der Arbeitnehmer den zur Verfügung gestellten Dienstwagen auch privat nutzen dürfe. Ein Widerruf der Dienstwagenüberlassung sei ebenfalls zwischen den Parteien vereinbart worden. Insoweit hätten die Parteien folgende Klausel vereinbart: ,,Der Arbeitgeber behält sich vor, die Überlassung des Dienstwagens zu widerrufen, wenn und solange der Pkw für dienstliche Zwecke seitens des Arbeitnehmers nicht benötigt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsleistung freigestellt wird.“
Das Bundesarbeitsgericht sah diese Klausel als wirksam an. Dies aus folgenden Gründen: Die Klausel sei formell als auch materiell wirksam. Der Widerruf der Nutzung des Dienstwagens auch für private Zwecke sei für den Arbeitnehmer nicht unzumutbar, da er zum einen aufgrund der Freistellung keine Arbeitsleistung mehr erbringen müsse sowie zum anderen keine Dienstfahrten mehr anfallen würden.
Dennoch sprach das Bundesarbeitsgericht dem Arbeitnehmer einen Schadenersatzanspruch zu, da der Arbeitgeber das Widerrufsrecht nicht wirksam ausgeübt habe.
Letztlich merkte das Bundesarbeitsgericht an, dass im Einzelfall im Rahmen einer Interessenabwägung dem Arbeitgeber die Einräumung einer Auslauffrist aufzubürden sei. Dies begründete das Bundesarbeitsgericht damit, dass der Arbeitnehmer eine Pauschalversteuerung für den gesamten Monat abzuführen habe und aus diesem Grund eine unverzügliche Rückgabe unbillig erscheine.
Lassen Sie sich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten von einem Anwalt beraten. In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten benötigt der Arbeitnehmer aber auch der Arbeitgeber frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung.
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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht bis hin zum Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
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Der Verkehrsunfall- häufig geht der Ärger mit der Schadensregulierung erst richtig los
10. Juli 2012 PM-ErstellerWenn Versicherungen nicht zahlen sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen
Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30 Jahren juristischer Erfahrung.
Weitere Informationen eralten Sie unter verkehrsrechtsanwalt-moers.de.
Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es „nur ein Blechschaden“ war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so erneut zum Opfer.
Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin dabei helfen, dass Sie auch all Ihre Schadenspositionen anmelden, und zum anderen führt die Einschaltung eines Rechtsanwaltes häufig auch zu einer beschleunigten Schadensabwicklung, da die Versicherungen eine Klage vermeiden möchten. Wenn Sie schuldlos in den Unfall verwickelt worden sind, gehören die Rechtsanwaltskosten zum Schaden und müssten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Einen weiteren Überblick über verkehrsrechtlich relevante Themen können Sie auf unserer Homepage verkehrsrechtsanwalt-moers.de erhalten.
Vielen Dank für Ihr Interesse.
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Verkehrsrechtsanwalt Moers
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Die Anwaltskanzlei Dr. Unger aus Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30-jähriger Erfahrung
,,Sie können diese Pressemitteilung – auch in geänderter oder gekürzter Form – mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden.“
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